Windkraftwerk vor Sonnenuntergang

Windkraft-Update

In den Sitzungen des Bauaussschusses (17.12.2020) und des Rates (18.02.21) sind bezüglich der Windkraft wichtige Entscheidungen getroffen worden. Ließ hier mehr dazu:

Am 17.12.2020 hat die Mehrheit des Ausschusses Planen & Bauen das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag einer Windkraftanlage im Bereich Mastholter Straße versagt und Antrag auf Berufung des Urteils von Minden (siehe unten) gestellt. Warum wir uns dem nicht anschließen konnten, lest ihr hier.

Zum Hintergrund: im Jahr 2018 hat die Gemeinde Langenberg einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) verabschiedet, der die Potentialfläche an der Mastholter Straße nicht beinhaltet, obwohl sie nach Prüfung harter und weicher Tabukriterien als Windkraftkonzentrationszone geeignet wäre. Diese politische Entscheidung haben wir schon damals nicht mitgetragen. Auch die Bezirksregierung Detmold sah die Herausnahme der Fläche F-Nord (Birkenheide) kritisch und hat den Entwurf des FNP folglich abgelehnt. Auch der damit weiter geltende Flächennutzungsplan aus den frühen 2000er-Jahren, sah keine Windkraft an dieser Stelle vor.

Durch das Urteil des Verwaltungerichtes Minden vom 12.08.2020 (hier in Gänze herunterladen) wurde allerdings auch dieser frühere FNP für ungültig erklärt. Es gebe laut Verwaltungsreicht klare Mängel, die vor allem die Bekanntmachung sowie Verfahrensfragen (fehlerhafte Kategorisierung von harten und weichen Kriterien) betreffen. Deshalb solle der Bauantrag zur Erreichtung einer Windenergieanlage durch die Energiegenossenschaft RheWie erneut entschieden werden.

Windkraft bringt Wertschöpfung in unsere Gemeinde

Die nun mehrheitlich beschlossene Vorhergehensweise bezüglich des Antrags auf Zulassung der Berufung sehen wir deshalb sehr kritisch. Nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern auch aus juristischer Sicht. Unsere Gemeinde leistet damit keinen Beitrag zur dringend nötigen Energiewende und spielt im juristischen Sinn auf Zeit – anstatt den Bau einer Windenergieanlage, die auch Langenberger*innen an die finanziellen Profite beteiligen würde, positiv zu begleiten. Im Folgenden die Erklärung unseres Fraktionssprechers Thomas Leinweber, welche er in der Sitzung vom 17.12.2020 verlesen hat:

„Grundsätzlich bleibt für mich festzustellen, dass die Grünen Fraktion der Windenergie auch hier in Langenberg positiv gegenübersteht! Wir können nicht so tun, als führe der Weg hin zu einem Energiewechsel, an unserer Gemeinde vorbei! Alle im Rat vertretenen Parteien haben noch im Wahlkampf ihre Stärken im Bereich Nachhaltigkeit und Klima in den Vordergrund gestellt! Die Windenergie ist ein elementarer Teil davon, mit dem wir auch kommunal unserer globalen Verantwortung gerecht werden!

Was mich heute aber richtig irritiert ist, dass die Basis für die Beschlussvorlage nach wie vor ein Flächennutzungsplan ist, der nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden rechtswidrig ist! Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – wie kann ich nach dieser Faktenlage das Einvernehmen verweigern?

Ist es richtig, dass der Berufungszulassungsantrag der Gemeinde damit begründet wird, das die Rechtsprechung des OVG zu den Bekanntmachungsfehlern falsch ist? Wenn ja, ist denn bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht am 29. Oktober entschieden hat, und das Urteil des OVG Münster in der Sache bestätigt wurde?

Wo die Gemeinde seit dem Urteil nunmehr die Grundlage für eine „erfolgreiche Berufung“ sieht, erschließt sich mir nicht!

Ich bin – wie die allermeisten hier auch – kein Verwaltungsjurist und deshalb vllt. auch etwas überfordert aber – mein gesunder Menschenverstand sagt mir an dieser Stelle, dass ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens allenfalls noch aufschiebende Wirkung hätte und das Geld der Steuerzahler kostet! Deshalb werden wir Grüne gegen die Beschlussvorlage stimmen!

Wir sollten versuchen das Beste aus der Situation zu machen und Gemeinde sowie Einwohner von der Windenergie profitieren lassen. Die Wertschöpfung sollte hier vor Ort, hier in Langenberg, bleiben!

Diese geäußerten Bedenken haben sich bestätigt, denn Anfang des Jahres 2021 hat das OVG Münster nahegelegt, dass unser Antrag auf Berufung wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Im Kontext des richtungweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes hat es grob übersetzt gefragt: „Seid ihr euch wirklich sicher, dass ihr weiterhin diesen Weg gehen wollt?“ Die Gemeinde Langenberg hat diese Frage letztendlich verneint und am 18.02.2021 per Ratsbeschluss den Antrag auf Berufung zurückgenommen.

Auch das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag wurde nach einem gemeinsamen Antrag der SPD und der Grünen schließlich doch erteilt – denn das Mindener Urteil aus dem August 2020 hatte mit Rücknahme des Berufungsantrages Rechtsgültigkeit. Der Langenberger Flächennutzungsplan, welcher an der besagten Stelle keine Windkraft vorsah, ist deshalb unwirksam. Ferner hat der Kreis Gütersloh in einem Schreiben vorausgesagt, dass er das gemeindliche Einvernehmen anstatt der Gemeinde notfalls auch ersetzen würde.

Nach einem langen Hin und Her sind diese Rechtsfragen also geklärt.

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