Solarenergie auf Langenberger Dächern

Antrag: Einführung einer kommunalen Solarpflicht

12. April 2021

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrte Mitarbeiter*innen der Verwaltung,
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,

Beschlussvorschlag: In der Gemeinde Langenberg wird eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Dabei wird den Bauherren*innen freigestellt, die Dachfläche der Nutzung für Photovoltaik eigenständig oder extern vermietet zuzuführen. Zu den Einzelheiten der Regelung (z. B. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche, Vorgaben für eine optimierte Dachausrichtung oder welche Umbauten die Pflicht auslösen) und begleitenden Informationen (z. B. Beratung der Bauherr*innen) erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag und legt ihm dem Rat der Gemeinde zur Beschlussfassung vor.
Ferner verpflichtet sich die Gemeinde eigene Neu- und Bestandsbauten mit Solaranlagen auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 eine Roadmap zur Ausstattung kommunaler Gebäude (ggf. auch unter Berücksichtigung geplanter Umbauten/Sanierungen) zu erstellen und diese dem Umweltausschuss und dem Rat der Gemeinde vorzustellen.

Begründung: Die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, lassen sich nicht allein auf Ebene der Nationalstaaten erreichen. Alle privaten und öffentlichen Akteure müssen dafür ihre Anstrengungen intensivieren. Ob Klimaschutz gelingt, entscheidet sich zu einem großen Teil auch auf der kommunalen Ebene. Daher sind insbesondere auch die Kommunen gefragt, ihre Klimaschutzaktivitäten vor Ort zu verstärken und wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Potentiale zur Nutzung erneuerbarer Energien bestmöglich auszuschöpfen. Laut amtlichem Solarkataster könnten allein auf den Dächern in Langenberg 82 Megawatt Strom im Jahr erzeugt werden – allein über Photovoltaik. Doch dieses Potential wird bisher zu wenig genutzt: Tatsächlich wurden im Jahr 2019 nur 8 Megawatt Sonnenstrom erzeugt – magere 10 Prozent des vorhandenen Potentials (Quelle: Solarkataster Kreis Gütersloh).

Durch eine Einführung von Solarvorgaben durch Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge, könnte die Gemeinde Langenberg einen großen Beitrag zur Verbesserung der Potenzial Auslastung leisten. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB können in Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen “bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit für Kommunen in vertraglichen Regelungen mit Bauherren*innen eine Solarpflicht zu vereinbaren, die sich auch auf Bestandsgebäude beziehen kann. Auch städtebauliche Verträge müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Die Gemeinde Langenberg sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich eine Selbstverpflichtung für die Solarenergie eigener Neubauten auferlegen. Im Zuge dessen erstellt die Verwaltung der Gemeinde die in der Beschlussvorlage geforderte Roadmap zur Umsetzung.
Mit der Einführung von Solarvorgaben könnte die Gemeinde Langenberg einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der globalen Klimakrise, zur Erreichung landesweiter Ausbauziele, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und bundesweiter Ziele für die Umsetzung der Energiewende leisten.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Leinweber (Fraktionsvorsitzender)

>> Den kompletten Antrag auch hier als PDF herunterladen.

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